Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen

Im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen werden weibliche und männliche Jugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 21 Jahren betreut, 

  • die aus Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien kommen und sich verselbständigen wollen und können
  • die ihre Herkunftsfamilie verlassen müssen/ sollen, für die jedoch eine Heimunterbringung oder Wohngruppe nicht angemessen ist
  • die bereits allein leben und sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen

 

Oftmals handelt es sich um benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte junge Menschen. Einige davon bringen einen Migrationshintergrund mit, der es ihnen zusätzlich erschwert, sich in unserer Gesellschaft mit ihren fremden Strukturen zurechtzufinden. Unsere Arbeit ist von Respekt vor der Lebens- und Familiengeschichte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt. Verständnis und Regeln geben Struktur und Sicherheit für die Persönlichkeitsentwicklung der uns anvertrauten Menschen. Jeder Jugendliche bzw. junge Erwachsene hat einen konstanten Bezugsbetreuer.

Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen kann im Einzelfall eine sinnvolle Anschlussmaßnahme an unsere heilpädagogisch-therapeutische Wohngruppe sein. Aufgebaute soziale Bezüge können erhalten werden und den Prozess der Verselbständigung erleichtern und unterstützen.

 

Raumangebot und Ausstattung

Für die jungen Menschen werden räumliche Bedingungen gewährleistet, die in Größe und Ausstattung an den Bedürfnissen der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen orientiert sind. So stehen neben einem Haus mit Einzelzimmern und gemeinschaftlich genutzten Sanitärbereich, Küche, Aufenthalts- bzw. Wohnzimmern auch eine Ein-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Zu der häuslichen Wohnform mit Einzelzimmern gehören eine Gartenfläche und bei Bedarf Stellfläche in Garagen.

 

Scherpunkte der Arbeit

  • Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen dem jungen Menschen und der Betreuungsperson
  • Beginn oder Fortsetzung einer beruflichen/ schulischen Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
  • Vermittlung von Alltagskompetenzen in den Bereichen: Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen/ Haushaltsführung, Finanzen, Behördenkontakte
  • Anregung zu aktiver und förderlicher Freizeitgestaltung
  • Entwicklung und Förderung der Selbsthilfepotenziale des jungen Menschen und ggf. seiner Familien
  • Überwindung von Störungen und Defiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung
  • Entwicklung und Stärkung der eigenen Identität unter Einbezug der kulturellen Herkunft sowie unter gezielter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
  • Erarbeitung von Möglichkeiten und Chancen für eine stabile Lebensperspektive

Als übergeordnete Ziele ergeben sich damit eine positive soziale Integration, die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensführung, eine psychische Stabilisierung sowie eine Wohnraumsicherung im Anschluss an die Jugendhilfemaßnahme. Die individuellen Ziele der Unterbringung werden gemeinsam mit dem jungen Menschen und ggf. dem Sorgeberechtigten sowie dem zuständigen Jugendamt im Hilfeplanverfahren festgelegt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Betreuung in dieser Hilfeform ist die Bereitschaft des jungen Menschen zur Zusammenarbeit.

 

 

Eindrücke

Rechtliche Grundlagen

§§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII

 

Ausschlußkriterien

Akute psychiatrische Erkrankungen, manifeste Drogen- bzw. Suchtproblematik, geistige Behinderung, pflegerischer Betreuungsaufwand, Bedarf zu Eingliederungshilfen nach SGB VIII.